Ab heute gelten die neuen Richtlinien zur Vergabe von Verbraucherkrediten – einheitlich für ganz Europa. Damit soll Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, Angebote aus allen EU-Mitgliedsstaaten besser vergleichen zu können – und auch die Kredit Konditionen sollen sich maßgeblich verbessern.
Neue Regeln zur Kreditvergabe: Einheitlich für ganz Europa
Vor acht Jahren wurde erstmals davon gesprochen, einen einheitlichen Kreditmarkt in Europa auf die Wege zu bringen – heute tritt nun erstmals eine einheitliche Norm in Kraft. Die Regelungen gelten sowohl für Anschaffungskredite als auch für Immobilienfinanzierungen und Überziehungskredite. Die Vergabe von Krediten soll durch die neue Gesetzeslage transparenter werden und Finanzgeschäfte im europäischen Raum – auch länderübergreifend – vereinfachen.
Lockvogelangebote sollen nunmehr weniger Chancen auf dem Kreditmarkt haben. Wer etwa einen Effektivzins in seiner Werbung angibt, muss ein repräsentatives Rechenbeispiel darstellen.
Kreditangebote auf einheitlichen Formularen – bessere Vergleichbarkeit
Auch soll künftig ein einheitliches Formular von Banken herausgegeben werden, das die tatsächlichen Kosten eines Darlehens aufführt. So sollen Angebote besser vergleichbar werden, was angesichts der teils massiven Preisunterschiede auf dem europäischen Kreditmarkt mehr als notwendig erscheint. In Finnland etwa lag der durchschnittliche Effektivzins für Verbraucherkredite 2009 bei lediglich 6 Prozent – in Portugal kam man sogar auf 12 Prozent.
Banken verpflichten sich zur Möglichkeit einer vorzeitigen Kreditrückzahlung
Bürokratie ist mit den Neuregelungen allerdings auch verbunden: Ob nun ein Kredit über 2.000 oder 200.000 Euro abgeschlossen wird – der Vertrag umfasst ab sofort eine Länge von 10 DIN A4-Seiten. Kreditnehmer werden künftig häufiger während der Kreditlaufzeit über ihre Verbindlichkeiten informiert – und Kreditgeber sind dazu verpflichtet, ihren Kunden die Möglichkeit einzuräumen, den Kredit auch vorzeitig zurückzubezahlen.