
Wenn von privater Altersvorsorge die Rede ist, kommt das Gespräch nicht selten auch auf die
Immobilie. Denn anders als bei den Kapitallebens- und Rentenversicherungen weiß der Erwerber, dass seine
Immobilie im Laufe der Jahre eher an Wert gewinnt als verliert und dass die
Kredite für das Eigenheim mit Beginn des Rentenalters in der Regel vollständig abgezahlt sind.
Baufinanzierung vergleichen und richtig zusammenstellen
Bevor es allerdings soweit ist, muss eine wirklich adäquate Baufinanzierung zusammengestellt werden, die auf die persönlichen Lebensumstände des Erwerbers einerseits und auf seine finanziellen Verhältnisse andererseits abgestimmt ist. Vor allem müssen bei einer
Baufinanzierung fürs Eigenheim neben den Kosten für Notar und Grundbuchamt sowie die Zahlung der Grunderwerbsteuer, auch die Kosten für Renovierungen und weitere Anschaffungen berücksichtigt werden. Wer beispielsweise Rollos an den Fenstern möchte und diese nachträglich einbauen lässt, muss eventuell mit höheren Kosten rechnen als jemand, der lediglich ein Plissee von innen an seine Fenster zwecks optischer Verschönerung anbringen will. Bei Rollos muss man zuweilen sogar neue Rollokästen installieren, die aus Kostengründen natürlich oberhalb des Fensters an der Fassade platziert werden.
Verhandlungen mit der Bank
Sind diese
Überlegungen abgeschlossen, stehen Verhandlungen mit der Bank über die Höhe der zu vergebenden Kredite an. Vor allem muss geklärt werden, ob der Erwerber möglicherweise ein Förderdarlehen erhält, als Familie von den Landesbanken oder auch von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese Darlehen sind vor allem dann interessant, sollte das Eigenheim nach den neuesten energetischen Bestimmungen errichtet werden oder - bei Altbauten - nach diesen Richtlinien saniert werden.
Staatliche Förderungen nutzen
Seit einigen Jahren ist es zudem möglich, für eine
Baufinanzierung die staatlichen Zulagen des Wohn-Riesters zu nutzen. Dabei bieten Bausparkassen extra für diese Förderung zertifizierte Bausparverträge an. Alternativ können Erwerber von selbstgenutzten Immobilien aber auch spezielle Annuitätendarlehen abschließen und diese mit den Zulagen aus dem Wohn-Riester tilgen.