
Der Weg in die Selbständigkeit ist oftmals ein langer und zäher Prozess. Beim Planen der Existenzgründung ist einer der wichtigsten Punkte die Finanzierung. Um überhaupt richtig kalkulieren zu können, ob und in
welcher Höhe ein Kredit erforderlich wird, muss ein Businessplan aufgestellt werden. Dieser beinhaltet sämtliche Überlegungen zur Existenzgründung, die bis ins Detail ausgearbeitet werden, z.B.: Welche Strategie wird verfolgt? Welche Alleinstellungsmerkmale zeichnen das künftige Unternehmen aus? Wie sieht die Wettbewerbssituation und die Nachfrage aus? Die Rentabilitätsvorschau macht überdies die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben in den ersten Jahren der Selbständigkeit deutlich.
Businessplan: Die Voraussetzung für einen Kredit
Der Businessplan hilft dabei, konkrete Ziele zu definieren. Er ist Planungsinstrument in der Anfangsphase, und zugleich eine stetige Kontrolle im laufenden Geschäftsbetrieb. Auch für die Finanzierung ist der Businessplan wichtig: Er zeugt davon, dass sich der Existenzgründer tatsächlich eingehend Gedanken über seine unternehmerische Zukunft gemacht hat. Sind schlüssige Argumente und nachvollziehbare Zahlen enthalten, ist der
Antrag auf Kredit bei Banken damit deutlich leichter. Bei vielen Banken ist der Businessplan sogar die unbedingte Voraussetzung, um einen
Kredit zu erhalten.
Kredite für Existenzgründer: Spezielle Programme ausfindig machen
Für
Existenzgründer gibt es
spezielle Kreditprogramme, die in den ersten Jahren der Selbständigkeit in Frage kommen. Sie gehen meist mit günstigen Zinssätzen und fairen Konditionen einher. So werden beispielsweise häufig auch Zahlungsaussetzungen im Falle eines Falles möglich gemacht, oder der Kredit muss erst nach einer gewissen Zeit zurückbezahlt werden. Bekannt für attraktive Gründerkredite ist unter anderem die
KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Der Existenzgründungs-Förderkredit kann über die eigene Hausbank beantragt werden. Ein Vergleich lohnt sich dennoch: Mittlerweile haben immer mehr Banken spezielle Gründungskredite im Programm.
Gründungszuschuss: Die Ergänzung zum Kredit
Neben der Möglichkeit, einen Kredit in Anspruch zu nehmen, um die erste Zeit der Selbständigkeit zu überbrücken, gibt es auch den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur. Er kommt für alle in Frage, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Der Gründungszuschuss wird zunächst für neun Monate gewährt und kann dann noch einmal auf Antrag um sechs Monate verlängert werden. Die Antragsunterlagen gibt es direkt bei der zuständigen Arbeitsagentur.