Das Finanzierungsleasing sieht sowohl die Miete als auch eine Kaufoption nach Ablauf des Leasingvertrages vor, das operative Leasing bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des Objektes während der Vertragslaufzeit. Leasingverträge sind prinzipiell mit Mietverträgen vergleichbar, wobei der Unterschied darin liegt, dass der Leasingnehmer für die Wartungs- und Instandsetzungsleistung verantwortlich ist und die Sach- und Preisgefahr trägt. Nach Ablauf des Leasingvertrages wird das geleaste Objekte an den Leasinggeber zurückgegeben, der das Objekt seinerseits an den Leasingnehmer oder an Dritte verkaufen kann. Die Vorteile von Leasing liegen darin, dass das Objekt ohne Vorleistungen oder Zahlung einer großen Einmalsumme genutzt werden und nach Ablauf des Vertrages an den Leasinggeber zurückgegeben werden kann.
Zudem können Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Nachteile von Leasing sind jedoch, dass der Leasingnehmer keinerlei Eigentumsrechte erwirbt, das Leasinggut bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf also beispielsweise auch nicht veräußern kann und die Leasingraten auch dann bezahlen muss, wenn das geleaste Objekt defekt ist oder nicht genutzt wird. Zudem sind die Gesamtkosten des Leasings, die während des gesamten Zeitraumes anfallen, im Vergleich zu einem Kauf des Objektes, unabhängig davon ob eigen- oder fremdfinanziert, meist höher.
