Grundsätzlich kennt die private Krankenversicherung drei Versicherungsarten: die Vollversicherung, die Teilversicherung und die Zusatzversicherung. Die Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse wird auch als substitutive Krankenversicherung bezeichnet, da sie die gesamten Krankheitskosten absichert und die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung vollständig ersetzt. Eine solche private Krankenvollversicherung ist jedoch nur für diejenigen möglich, für die keine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht, also für diejenigen, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind, als Arbeitnehmer ein Einkommen erzielen, das mindestens drei Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze liegt oder für andere Personen, die freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Von einer Teilversicherung wird dann gesprochen, wenn der Versicherte beispielsweise als Beamter beihilfeberechtigt ist. Da sein Dienstherr einen Teil seiner Krankheitskosten übernimmt, muss der Versicherungsnehmer nur den verbleibenden Teil durch die private Krankenversicherung abdecken. Private Zusatzversicherungen bezeichnen Leistungen, die auch gesetzliche Versicherte oder diejenigen, die keine Vollversicherung abschließen möchten, absichern können. Hierzu zählen primär die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur anteilig übernommen werden, beispielsweise im Bereich von Heil- und Hilfsmitteln, Zahnersatz oder alternativen Heilmethoden.
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Wichtig zu wissen ist dabei, dass es sich bei einer PKV um ein privatrechtliches Unternehmen handelt, das zwar einerseits seine Position am Krankenversicherungsmarkt behaupten muss, andererseits jedoch nicht zur Aufnahme von Mitgliedern verpflichtet ist und die Beiträge risikogerecht kalkuliert. Die Beiträge für die PKV richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewünschter Leistungsumfang werden in Relation zu dem Kostenrisiko für die Versicherung gesetzt. In aller Regel setzt die Aufnahme in die PKV darüber hinaus eine Gesundheitsprüfung voraus, die entweder in Form eines Fragebogens oder einer ärztlichen Untersuchung erfolgt. Nimmt die private Krankenversicherung ein erhöhtes Risiko durch die Aufnahme des Versicherten an, beispielsweise begründet durch gewisse Vorerkrankungen, hat sie die Möglichkeit den Antrag entweder vollständig oder die Absicherung bestimmter Leistungen abzulehnen oder entsprechende Risikozuschläge zu erheben.



