Kreditwirtschaft – Wettbewerb durch ausländische Anbieter
Der Markt für die unterschiedlichen Kredite und Finanzierungen ist mit der Entwicklung der Europäischen Union und dabei insbesondere mit der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vom 12. Dezember 2006 auch für deutsche Kunden sehr viel größer und vielfältiger geworden. Die verschiedenen Richtlinien, die die EU zur Umsetzung erlassen hat, müssen von den Mitgliedsländern der Währungsunion sukzessive in nationales Recht gegossen werden. Da auch der Verbraucherschutz eine wichtige Rolle in der EU-Politik spielt, konnten im Laufe der letzten Jahre nicht nur deutlich mehr Anbieter auf den Markt strömen, sie mussten und müssen sich auch einigen kundenfreundlichen Veränderungen unterwerfen.
Inhaltsverzeichnis
Kredite von ausländischen Banken aus der EU
So ist es heute selbstverständlich, dass in einem seriösen Kreditvergleich auch Kreditangebote von Banken aus anderen EU-Mitgliedsländern auftauchen, nicht selten weisen diese sogar günstigere Konditionen auf. Nicht in allen Ländern wird nämlich beispielsweise auf einer SCHUFA-Auskunft bestanden, da diese Art von Wirtschaftsauskünften dort ganz einfach noch nicht bekannt ist. Prominente Beispiele sind u. a.
- die ING-DiBa, die eine deutsche Tochter der holländischen ING Group ist, oder
- die Barclaycard als Ableger der britischen Barclays Bank.
Mit der Gründung deutscher Tochterunternehmen unterwerfen sich diese Banken aber auch den Richtlinien zur Kreditvergabe, die für deutsche Banken gelten – SCHUFA eingeschlossen. Allerdings ist generell von einer Angleichung der Richtlinien auszugehen, auch wenn die bisherigen Entwicklungen eher unterhalb des hohen deutschen Sicherheitsstandards blieben. So werden die Bemühungen der EU um Harmonisierung des Finanzierungsmarktes nicht immer wohlwollend von den Banken betrachtet, haben aber unter dem Strich schon einige drastische Verbesserungen für deutsche Finanzierungskunden gebracht.
Verbraucherkredite – Informationspflichten verbessert
Bereits im Juni 2010 wurde die Verbraucherkredit-Richtlinie in Kraft gesetzt, um die Angebote für Ratenkredite transparenter und vor allem vergleichbar zu machen. Die heutigen Vergleichsrechner profitieren von der Umsetzung dieser Richtlinie enorm, denn die verschiedenen Banken, vollkommen unabhängig von ihrem Standort, müssen folgende Punkte klar ausweisen:
- den effektiven Jahreszins,
- die Bedingungen für eine Auszahlung und
- den Gesamtkreditbetrag.
Allen Banken, auch den Anbietern bonitätsabhängiger Zinsen, die also erst nach Prüfung der eingereichten Kreditunterlagen endgültig festgelegt werden, wurde eine weitere Auflage erteilt: Eine Beispielrechnung mit dem Zinssatz, der von zwei Dritteln der Kreditnehmer wirklich in Anspruch genommen werden kann, muss dem Angebot beigefügt werden. Damit wurde einer Verzerrung in der werbenden Darstellung Einhalt geboten, denn dazu nutzten diese Banken bevorzugt den kleinsten Zinssatz, den die eingeräumte Spanne hergab. Dieser wird aber nur für maximal zehn Prozent der Kreditnehmer genehmigt, was immer wieder für Verunsicherung gesorgt hat.
Widerrufs- und Kündigungsrecht – deutliche Erleichterungen
Die Verbraucherkreditrichtlinie brachte weitere Vorteile mit sich, beispielsweise können beantragte Finanzierungen innerhalb von 14 Tagen widerrufen und laufende Kredite jetzt einfacher gekündigt werden. Die unbefristeten Kredite dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat aufweisen, befristete können sogar jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden – gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Um an dieser Stelle Auswüchse zu vermeiden, wurden folgende Grenzen festgelegt:
- Beträgt die Laufzeit des Kredites zum Zeitpunkt der Rückzahlung noch mehr als 12 Monate, darf die Bank maximal ein Prozent des Rückzahlbetrages als Vorfälligkeitsentschädigung erheben.
- Würde Vertrag noch weniger als 12 Monate laufen, beträgt die Obergrenze für die Vorfälligkeitsentschädigung 0,5 Prozent der Summe, die zurückgezahlt wird.
Das ist ein umstrittener Punkt, zumal diese Regelung auch auf Immobilienfinanzierungen ausgedehnt werden soll.
Neue EU-Richtlinie für Baufinanzierungen
Bis zum Jahr 2016 müssen die neuen Regelungen für Immobilienkredite in nationales Recht einfließen, nicht zuletzt die Beraterqualität steht dabei im Fokus der Betrachtungen. Wie bereits in den vergangenen Jahren im Versicherungs- und Geldanlagenbereich geschehen, müssen Banken und Vermittler künftig die Beratungsqualität bestimmten gesetzlichen Auflagen anpassen. Wichtiger ist allerdings, dass die Konditionen der komplexen Baufinanzierungen in der Perspektive ebenso transparent dargestellt werden müssen, wie das bei den Raten- oder Verbraucherkrediten bereits der Fall ist. Darüber hinaus werden in Zukunft die Möglichkeiten zur Kündigung einer Baufinanzierung bereits bei Vertragsabschluss explizit benannt, was der bisherigen Gangart, nämlich eine Verhandlung wegen der anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung führen zu müssen, den Wind aus den Segeln nimmt. An diesem Punkt wird der Gesetzgeber mit der Bankenbranche hart arbeiten müssen, denn diese refinanziert sich entsprechend der vereinbarten Zinsbindungsfrist am Kapitalmarkt. Wird nun eine Baufinanzierung vor Ablauf der Zinsbindung gekündigt, verliert die Bank Zinseinnahmen und hat im Gegenzug Kosten, die sie bislang zumindest anteilig vom Kreditnehmer einfordern konnte. Daraus folgt, dass die Banken sich mit einem höheren Risiko auseinandersetzen müssen: Werden die Regelungen denen der Verbraucherkredite angepasst, dürften die langen Zinsbindungsfristen der Geschichte angehören.
EU-Recht für Kredite – bisherige Entwicklung
Grundsätzlich dienen diese Richtlinien der Harmonisierung des EU-Binnenmarktes, denn nur bei gleichen vertraglichen Bedingungen können die Angebote der Banken überhaupt verglichen werden. Die neue Richtlinie für Baufinanzierungen wird demnach auch auf eine generelle Bonitätsprüfung abstellen, was einer Anpassung an das deutsche Recht gleichkommt. Trotzdem lassen einige schwammige Formulierungen noch immer kreative Interpretationen durch die Bankhäuser zu. Auf der anderen Seite fehlt die konsequente Kontrolle durch die Bankenaufsicht, die die Einhaltung und Umsetzung der neuen Vorschrift im Auge behalten sollte. Nicht zu vergessen ist der höhere Aufwand in der Angebotserstellung und Verwaltung, der sich über kurz oder lang auf die Konditionen auswirken wird. Der EU-Binnenmarkt eröffnet enorme Chancen, die die Verbraucher aber selbst wahrnehmen müssen. Seriöse Vergleichsrechner sind ein probates Instrument, um sich über aktuelle Konditionen zu informieren und direkt die günstigsten Angebote nutzen zu können.
Vergleichsrechner nutzen – detaillierte Prüfung notwendig
Die Handhabung ist denkbar einfach, auch für die komplexe Immobilienfinanzierung lassen sich auf diesem Wege bereits wichtige Erkenntnisse gewinnen, die dann im Einzelfall allerdings zu verfeinern sind:
- Eingabe der Kreditsumme
- Auswahl des Verwendungszwecks
- Berechnung der optimalen Laufzeit
Diese Schritte reichen bereits aus, um eine übersicht zu den unterschiedlichen Angeboten zu erhalten. Insbesondere den Vertragsdetails, wie beispielsweise
- dem effektiven Jahreszins,
- den Voraussetzungen für eine Auszahlung,
- den gesamten Kreditkosten und
- den Kündigungsmöglichkeiten
sollten Sie allerdings verstärkt Aufmerksamkeit schenken. Unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Auflagen können Sie die optimale Kreditvariante recherchieren – und unter dem Strich Geld sparen.